DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU), die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist.

PANKART - DSGVO - Alexander Pankart Q 300

Alexander Pankart
Ich erstelle professionellle Websites und Online Shops, bin zertifizierter Suchmaschinenmarketing Experte (FH Salzburg), habe meinen Studienschwerpunkt „Neue Medien“ (Universität Salzburg) mit Auszeichnung abgeschlossen und bin von Google zertifizierter UX Designer, Digital Marketing und eCommerce Professional.

Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU), die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Sie regelt den Schutz personenbezogener Daten und zielt darauf ab, die Rechte von Einzelpersonen in Bezug auf den Umgang mit ihren Daten zu stärken und Unternehmen zu verpflichten, angemessene Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu ergreifen.

Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Standort, wenn sie personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Sie legt verschiedene Pflichten für diese Unternehmen fest und stellt sicher, dass der Datenschutz in allen Phasen der Verarbeitung gewährleistet wird.

Ein zentrales Konzept der DSGVO ist die Idee des „Datenschutzes durch Technikgestaltung“ und „datenschutzfreundliche Voreinstellungen“. Dies bedeutet, dass technische und organisatorische Maßnahmen implementiert werden müssen, um sicherzustellen, dass nur notwendige personenbezogene Daten gesammelt werden und dass diese angemessen geschützt sind.

Zu den wichtigsten Grundsätzen der DSGVO gehören:

  1. Rechtmäßigkeit: Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss auf einer rechtmäßigen Grundlage erfolgen. Dies kann beispielsweise die Einwilligung der betroffenen Person sein oder eine rechtliche Verpflichtung des Unternehmens.

  2. Zweckbindung: Personenbezogene Daten dürfen nur für bestimmte Zwecke erhoben werden und müssen transparent kommuniziert werden.

  3. Datenminimierung: Es dürfen nur diejenigen personenbezogenen Daten erhoben werden, die für den angegebenen Zweck erforderlich sind. Das Prinzip der Datensparsamkeit soll sicherstellen, dass keine überflüssigen Informationen gesammelt werden.

  4. Richtigkeit: Unternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten, die sie verarbeiten, korrekt und aktuell sind. Falsche oder veraltete Daten müssen korrigiert oder gelöscht werden.

  5. Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten dürfen nur für den Zeitraum gespeichert werden, der zur Erfüllung des festgelegten Zwecks erforderlich ist. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden.

  6. Integrität und Vertraulichkeit: Unternehmen müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff oder Verlust geschützt sind.

Die DSGVO sieht auch bestimmte Rechte für Einzelpersonen vor. Dazu gehören das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten persönlichen Informationen sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten.

Bei Verstößen gegen die DSGVO können Geldstrafen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden – je nachdem welcher Betrag höher ist. Die nationalen Datenschutzbehörden sind für die Durchsetzung der DSGVO in ihren jeweiligen Ländern zuständig.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine wichtige Rechtsvorschrift in der Europäischen Union ist, die den Schutz personenbezogener Daten gewährleistet und Unternehmen dazu verpflichtet, angemessene Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu ergreifen. Sie gibt Einzelpersonen mehr Kontrolle über ihre Daten und schafft ein einheitliches Datenschutzniveau innerhalb der EU.

Alexander Pankart

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